Modell des Grundstipendiums
Das Grundstipendium würde für ein Hauptstudium (Diplomstudium und Doktorat oder Bachelorstudium + Masterstudium + Phd) an alle Studierenden ausgezahlt, die die Voraussetzungen erfüllen. Bewusst soll hierbei nicht auf die „soziale Bedürftigkeit“ d.h. das Einkommen der Eltern geachtet werden, um finanzielle Unabhängigkeit zu garantieren.
Höhe
Das Grundstipendium soll 770 Euro betragen und zwölf Mal im Jahr ausbezahlt werden. Um eine Wertsicherung zu garantieren soll eine jährliche Indexanpassung vorgenommen werden. Dafür wird analog zum PenionistInnenpreisindex ein Studierendenpreisindex implementiert. Ein erhöhter Betrag wird an Studierende mit Behinderung oder Krankheit, und an Studierende mit Kind(ern) ausbezahlt.
Begründung: Als absolutes Existenzminimum gilt im Moment ein monatliches Einkommen von 747 Euro. Die Differenz auf 770 Euro dient als Puffer. Ein höherer Betrag wäre zum einen kaum finanzierbar. Zum anderen wollen wir keinesfalls, dass sich die Transferleistungen für Studierende auf eine Geldleistung beschränkt, die alle Sachleistungen (Studierendenheime, Mensapickerl, Semesterticket,...) ersetzt.
Anspruch
Anspruch auf das Grundstipendium sollen alle haben, die an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule studieren, die Nostrifikationsverfahren durchlaufen oder sich auf die Studienberechtigungsprüfung vorbereiten. Die Anspruchsberechtigung soll von der StaatsbürgerInnenschaft unabhängig sein. Hier ist allerdings eine Evaluierungsoption enthalten. Österreichische Studierende, die ihr Studium im Ausland absolvieren, sollen ein adaptiertes Mobilitätsstipendium erhalten.
Begründung: Im Sinne unseres internationalen, antidiskriminierenden Anspruches sehen wir nicht ein, warum diese Leistung an eine bestimmte Staatszugehörigkeit gekoppelt sein soll. Nach einiger Zeit soll diese Regelung evaluiert werden. Ist das System so nicht aufrecht zu erhalten, kann es hier Adaptierungen geben.
Altersgrenze
Es gibt für das geforderte Grundstipendium keine Altersgrenze.
Begründung: Mensch lernt nie aus. Ganz im Sinne des lebenslangen Lernens sehen wir keinen Sinn darin das Grundstipendium nur für eine bestimmte Altersgruppe auszuzahlen.
Studiendauer und Leistungsnachweis
Als Höchststudiendauer wird die durchschnittliche Studiendauer herangezogen. Um hier Rechtssicherheit zu gewährleisten, gilt die durchschnittliche Studiendauer, die im ersten Semester des Studiums festgestellt wird. Als Leistungsnachweis müssten pro Studienjahr 8 Semesterwochenstunden oder 16 ECTS Punkte erbracht werden.
Für Studierende mit Zweitstudium soll folgende Regelung gelten: Wenn für beide Studien je 8 SWS oder 16 ECTS Punkte pro Studienjahr erbracht werden, verlängert sich die Anspruchsdauer um ein Jahr.
Für Studierende mit besonderen Bedürfnissen (Betreuungspflichten, Schwangerschaft, Behinderung, Krankheit, nicht – deutsche Muttersprache) sowie für Studierende die ein Auslandssemester/-jahr/-praktikum absolviert haben und für jene, die nachweislich eine ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen, wird im Konzept des Grundstipendiums die Anspruchsdauer verlängert.
Begründung: Die durchschnittliche Studiendauer spiegelt am ehesten die Studienrealität wieder. Hier werden vor allem jene Studienzeitverzögerungen abgefedert, die unverschuldet, durch schlechte Studienbedingungen, entstehen.
Studienwechsel
Innerhalb der ersten vier Semester soll das Studium, für welches das Grundstipendium bezogen wird, beliebig oft gewechselt werden können. Erfolgt der Studienwechsel später, besteht dann wieder ein Anspruch, wenn entweder vom neuen Studium gleich viele Semester absolviert wurden (analog zum Studienförderungsgesetz), oder wenn mindestens 80% der im alten Studium absolvierten Studienleistungen für das neue Studium angerechnet werden können.
Zuverdienstgrenze
Die Zuverdienstgrenze für das Grundstipendium soll mit 7.000 Euro im Kalenderjahr fixiert werden. Auf Monate heruntergerechnet sind das 14 mal 500 Euro. Wer darüber verdient, dem/der wird für jeden Euro, den er/sie zu viel verdient, ein Euro vom Grundstipendium abgezogen. Die Zuverdienstgrenze wird jährlich Inflationsangepasst.
Begründung: Studieren ist ein Vollzeitjob. Mit dem Grundstipendium wollen wir erreichen, dass niemand mehr neben dem Studium erwerbstätig sein muss. Deshalb soll auch der Anreiz für einen Nebenjob möglichst gering gehalten werden.
Kosten
In Österreich studieren rund 260.000 Studierende. Grob geschätzt befinden sich hierbei 230.000 Studierende innerhalb ihrer durchschnittlichen Studiendauer. Somit ergeben sich Kosten von rund 2,1 Milliarden Euro pro Jahr.
Berechnung: 230.000*770*12 = 2.125.200.000 Euro = rund 2,1 Milliarden Euro
Diese Summe ist eine ungefähre Schätzung, die sowohl nach oben, als auch nach unten abweichen kann (wird). Es ist davon auszugehen, dass durch das Grundstipendium die Studiendauer sinken wird. Das bedeutet eine Verringerung der Kosten. Auf der anderen Seite wird diese Maßnahme mehr Menschen, vor allem aus bildungsfernen Schichten, ein Studium ermöglichen, wodurch ein Anwachsen der Studierendenzahl anzunehmen ist.