Baustelle Studienföderung

 

Das Österreichische Studienförderungssystem geht grundsätzlich davon aus, dass alle Studierenden finanziell so abgesichert sind, dass sie ohne einen Nebenjob studieren können. Trotzdem müssen zwei Drittel aller Studierenden erwerbstätig sein. Wie hoch die Zahl derer ist, die aus finanziellen Gründen erst gar kein Studium beginnen, ist ungewiss. Irgendwo muss also der Haken im System liegen.

Zwei Säulen


Die Studienförderung besteht aus zwei Säulen. Zum einen sind alle Eltern gesetzlich dazu verpflichtet ihren Kindern bis zum Abschluss eines Studiums ausreichend Unterhalt zu leisten. Die zweite Säule, die Studienbeihilfe, dient dazu den Kindern jener Eltern, denen Unterhaltszahlungen aufgrund deren Einkommen nicht zumutbar sind, ihr Studium zu finanzieren. Diese Überlegung klingt schlüssig: die mit wohlhabenden Eltern haben einen Rechtsanspruch auf deren Geld, die mit armen Eltern bekommen das Geld vom Staat.

Das Kreuz mit dem Unterhalt


Eltern sind dazu verpflichtet, ihren Kindern alle notwendigen Ausgaben während der Ausbildung zu bezahlen. Vom durchschnittlichen Nettomonatseinkommen der Eltern stehen über 15-jährigen Einzelkindern 22 Prozent zu. Bei Geschwistern verringert sich dieser Betrag nur um jeweils ein bis zwei Prozent. In der Praxis ergeben sich hier zwei Probleme. Zum einen belastet der Unterhaltsanspruch vor allem einkommensschwache Familien, da für sie 22 Prozent ihres Einkommens besonders stark ins Gewicht fallen. Zum anderen fallen viele Studierende um den Unterhalt, der ihnen zusteht, um, da sie und/oder ihre Eltern über die Unterhaltsbestimmungen nicht bescheid wissen, oder die Eltern (meist geschiedene Väter) sich weigern ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen. In besonders dreisten Fällen koppeln Eltern ihre Unterhaltszahlungen an Bedingungen (Studienwahl, Studienort, FreundIn,...). Ausbleibender Unterhalt ist einklagbar. Kaum jemand geht jedoch gegen seine/ihre eigenen Eltern vor Gericht, es sei denn, das familiäre Verhältnis ist ohnehin irreparabel zerrüttet. Und selbst wenn der Schritt zum Bezirksgericht getan ist, sitzen die Eltern meist trotzdem am längeren Hebel und können einen allfälligen Prozess auf 4-5 Jahre hinausziehen.

Das marode Studienförderungsgesetz


Mensch kann sich denken: „Gut, da fallen dann einige Kinder reicher Eltern um ihre Finanzierung um. Ist blöd, hilft aber nichts. Zumindest die Kinder nicht so wohlhabender Eltern bekommen die Studienbeihilfe zum Leben.“ Falsch gedacht. Die Höchststudienbeihilfe liegt momentan bei rund 670 Euro. Diesen Betrag, der ohnehin zu niedrig zum Leben ist, bezieht nur ein Bruchteil jener, die Studienbeihilfe zuerkannt bekommen. In der Praxis ist durch den Berechnungsschlüssel ein Beihilfenbezug, wenn beide Eltern berufstätig sind, unmöglich. Ganz abgesehen von der restriktiven Anspruchsdauer, fällt so ein großer Teil der Studierenden, deren Eltern praktisch nicht in der Lage sind ein Studium zu finanzieren, um jede finanzielle Unterstützung um und müssen jedenfalls einer Erwerbstätigkeit nachgehen.


Lösung Grundstipendium


Wir fassen zusammen: Das Unterhaltsrecht ist zahnlos, schafft Abhängigkeiten und belastet Familien mit niedrigen Einkommen überdurchschnittlich stark. Das Studienförderungsgesetz vernachlässigt einen großen Teil der Studierenden. Das alles führt zu einer hohen Erwerbstätigkeitsquote und einer hohen Dropout Rate, macht es für viele Studierende unmöglich sich wirklich auf ihr Studium zu konzentrieren und am gesellschaftlichen Leben zu partizipieren. Wir schlagen deshalb als Lösung die Einführung eines Grundstipendiums von monatlich 800 Euro für alle vor, das mittels einer Vermögensteuer finanziert werden soll. So kann gewährleistet werden, dass mit geringem administratorischen Aufwand alle Studierenden einem Vollzeitstudium nachgehen können. Darüber hinaus würde die Last der Finanzierung der Studienförderung von der Mittelschicht auf das Vermögen überwälzt werden.